| Handy Ortung |
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I. Gesetzliche Neuregelungen Am 04.08.2009 ist eine Gesetzesänderung für das Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft getreten, wonach für Ortungsdienste, bei denen Standortdaten an Dritte übermittelt werden, erweiterte Anforderungen gelten. Im Einzelnen gelten folgende Neuregelungen:
Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung ist, dass dem einwilligenden Teilnehmer deutlicher vor Augen geführt werden soll, dass er die Feststellung des Standortes seines Mobilfunkendgerätes ermöglicht. Daneben bestand bei einer elektronischen Einwilligung eine nicht unerhebliche Missbrauchsgefahr. Aus diesen Gründen wurde die zuvor erforderliche elektronische Einwilligung durch das Erfordernis einer schriftlichen Einwilligung ersetzt. Das heißt insbesondere, dass eine Einwilligung über eine Textmitteilung nicht mehr möglich ist. Dem Erfordernis der schriftlichen Einwilligung kommt einerseits eine Warnfunktion zu, andererseits werden Zweifel hinsichtlich der Identität des Einwilligenden minimiert. Um der Missbrauchsgefahr zu begegnen, wurde darüber hinaus die Verpflichtung eingeführt, den Teilnehmer spätestens nach jeder fünften Ortung per SMS über die Zahl der erfolgten Ortungen zu informieren [Quelle: Bundesnetzagentur] |